Personalausweise, Reisepässe
Personalausweis
Der Personalausweis wird auf Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ausgegeben. Er zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
- "den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat"
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
- den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
- anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz Calden
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde.
Was kostet die Dienstleistung?
- von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 €,
- von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind bar oder mit Kartenzahlung möglich.
Für Passbilder steht im Foyer des Rathaus ein Automat zur Verfügung. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden.
Reisepass
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 96 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass"ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Voraussetzungen für die Beantragung des Reisepasses:
- Hauptwohnsitz Calden
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliche Vorsprache für die Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
- bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (im Original oder als gut leserliche Kopie) vorzulegen. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass unterschreiben.
Die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Was kostet die Dienstleistung?
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)".
- 37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
- 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)
- 59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 82,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass
- 69,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 92,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind bar oder mit Kartenzahlung möglich.
Kinderreisepass
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest).
Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Kinderreisepass unterschreiben.
Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Calden gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Fristen
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Sie möchten mit Ihrem Kind in das Ausland verreisen? Der Kinderreisepass kann das richtige Dokument für Ihr Kind sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses ist auch möglich – dann wird ein neues, aktuelles Foto eingebracht und/oder die Größenangabe geändert.
Was kostet die Dienstleistung?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 Euro an Gebühren zu erheben.
- 6 € für die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses
•Achtung:
Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA bitte das Internetangebot des Auswärtigen Amtes beachten.