Führungszeugnis

Führungszeugnisse

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
    Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie in dem Fall aber verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird.

Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.


Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Calden gemeldet.
  • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sprechen persönlich im Bürgerbüro vor.

Benötigen Minderjährige ein Führungszeugnis, kann dies auch der gesetzliche Vertreter beantragen.

 

Verfahrensablauf

Sie beantragen Ihr Führungszeugnis im Bürgerbüro. Nach Ihrer Vorsprache übermitteln wir Ihren Antrag an der Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt ausgestellt und von dort an Sie oder an die Behörde, die die Vorlage verlangt, versandt.

Bitte beachten Sie: Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist keine vorherige Einsicht im Bürgerbüro möglich! Falls gewünscht, kann das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt werden.

 

Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 10 Tage bis zur Zustellung.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen Antrag online beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem nachfolgendem Link:

www.fuehrungszeugnis.bund.de/


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Was kostet die Dienstleistung?

Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro bzw. für das Europäische Führungszeugnis in Höhe von 17,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten. 

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ein Führungszeugnis hat keine feste Gültigkeitsdauer. Ob ein Führungszeugnis anerkannt wird, hängt von der Stelle ab, bei der es vorgelegt werden soll.