Einbürgerung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch Kontakt zu uns auf. So kann bereits im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache Wesentliches geklärt werden und sich Ihr Aufwand verringern. Termine außerhalb der o.a. Öffnungszeiten können ebenfalls vereinbart werden.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel ist zuständig für die Annahme   von Einbürgerungsanträgen und die Beratung einbürgerungsinteressierter Personen mit Wohnort in den kreisangehörigen Kommunen Bad Emstal, Bad Karlshafen, Breuna, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Liebenau, Nieste, Naumburg, Oberweser, Reinhardshagen, Söhrewald, Trendelburg, Wahlsburg und Zierenberg.
Die Städte und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern beraten in Einbürgerungsangelegenheiten in eigener Zustädnigkeit.

Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten

Zuständige Abteilungen