Beglaubigungen

Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen sowie Unterschriften.    

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten mit dem Original bestätigt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Voraussetzungen:
Wir beglaubigen Kopien in zwei Fällen:

  1. Das Original stammt von einer deutschen Behörde.
    Beispiele:
    Schulzeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnis von Behörden
  2. Sie benötigen die Kopie für eine deutsche Behörde.
    Beispiele:
    Übersetzung (z. B. Zeugnisse) aus anderen Sprachen von einem anerkannten Dolmetscher für behördliche Zwecke, Arbeitszeugnisse (Beurteilungen) für behördliche Zwecke

Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Ausnahmen:

  • Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat.

Beispiele:
- Personenstandsurkunden (wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt)
- Auszüge aus dem Grundbuch
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Auszüge aus dem Vereinsregister
- Löschung einer Schuld
- Schuldanerkenntnis
- Vormundschaftsdokument
- Rechtsnachfolgedokument
- Nachlassgerichtsdokument
- Testament
- Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden
- Vorsorgevollmacht (Betreuungsbehörde) – Patientenverfügung
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
- Güterrechtsdokument
- Fremdsprachliche Texte
- Dokumente zur ärztlichen Vorsorge

In den Fällen, in denen von uns keine Beglaubigung vorgenommen werden kann, kann unter Umständen das Ortsgericht weiterhelfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dokument im Original