Brennholz aus dem Gemeindewald Calden (Ortsteile Calden, Ehrsten, Fürstenwald, Meimbressen, Obermeiser und Westuffeln) kann in verschiedenen Zuständen erworben werden:
Frei Waldweg:
Verkaufsmaß ist der Festmeter (Fm), entspricht etwa 1,43 Raummeter (Platzbedarf beim Lagern 1-m-langer Stücke), Bestellmenge bis 10 Fm möglich.
Abmessungen: 4- oder 6-Meter oder in baumfallenden Längen mit Mittendurchmessern 8 bis 45 cm
Preis: 81,-€/Fm für Caldener Bürger, für alle anderen 85,- €/Fm (jeweils einschl. des Umsatzsteuersatzes von 7 %).
Bestellung per E-Mail: florian.horst@forst.hessen.de (Revierförster Herr Horst)
Eine Abfuhr des Brennholzes ist erst nach vollständigem Bezahlen des Holzes und Übersendung einer unterschriebenen Erklärung (AGB) an die Gemeinde Calden mit einer Abfuhrgenehmigung möglich.
Frei Waldboden (Brennholzselbstwerbung):
Verkaufsmaß ist der Raummeter (Rm), aufgemessen im Wald vor der Bezahlung und Abfuhr. Es gibt keine Mengenbegrenzung.
Wenden Sie sich bitte an den Selbstwerbungsbeauftragten der Gemeinde Calden, Herrn Mirko Vogt (Telefon: 0172-566 37 37)
Sprechzeiten:
Montag 8.00 – 19.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 16.30 – 19.00 Uhr
Samstag 8.00 – 13.00 Uhr
Dabei gilt:
- Herr Vogt teilt Ihnen den Ort im Wald mit, wo Sie Brennholz selbst werben dürfen.
- Herr Vogt regelt für Sie und mit Ihnen die nötigen Formalitäten.
- Herr Vogt rechnet mit Ihnen das aufgearbeitete Brennholz ab.
Eine Abfuhr des Brennholzes ist erst nach vollständigem Bezahlen des Holzes möglich.
Die Preisgestaltung für so genannten Schlagabraum (Kronenholz) liegt je nach Stärke und Lage des Holzes zwischen 15,00 Euro und 25,00 Euro je Raummeter. Diese Preise beinhalten im Übrigen gleichfalls den Umsatzsteuersatz von 7 %.
Rücksichtnahme ist Voraussetzung!
Bitte fahren Sie nicht ohne Erlaubnis durch den Wald, sondern nehmen Sie immer die von Herrn Vogt oder der Gemeinde Calden erteilte Fahrerlaubnis mit. Legen Sie diese am besten hinter die Windschutzscheibe, damit keine Missverständnisse entstehen. Rücksichtnahme auf alle anderen Waldbesucher und Tiere wird vorausgesetzt, d. h. bei trockener Witterung bitte besonders langsam und staubfrei fahren.
Die Brennholzvergabe von Brennholz aus Kronenholz im Wald für Selbstwerber mit Motorsäge ist für jeden möglich, der
- einen Lehrgang zum Umgang mit der Motorsäge am liegenden Holz nachweist,
- sich mit mindestens einer zusätzlichen Person bei der Selbstwerbung aufhält (im Falle eines Unfalles muss Erste-Hilfe geleistet und ein Rettungswagen zuverlässig angerufen werden können, Verständigungsmöglichkeit in Deutsch sind daher Voraussetzung)
Bitte beachten Sie, dass der Wald kein Selbstbedienungsladen ist. Daher gilt:
- Bitte nicht durch den Wald fahren, um sich Brennholz selbst auszusuchen!
- Bitte keine Kronen selbst, d. h. ohne Beisein von Herrn Vogt markieren!
- Bitte kein unbezahltes Holz aus dem Wald abfahren!
- Bitte keine stehenden Bäume fällen oder beschädigen!
- Bitte nur von Montag bis Freitag (8.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr) und am Samstag (bis 15.00 Uhr) im Wald arbeiten!