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Willkommen im Bürgerbüro

Personalausweise, Reisepässe

Allgemeine Informationen zur Beantragung eines

Personalausweises
Reisepasses
Kinderreisepasses

  • Personalausweis

    • Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.
    • Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder Reisepass.
    • Bringen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat mit. (Information der Bundesdruckerei)
    • Das Lichtbild muss Sie grundsätzlich ohne Kopfbedeckung und in Frontalansicht zeigen.
    • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    • Die erstmalige Ausstellung für ausweispflichtige Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 22,80€.
    • In den übrigen Fällen beträgt die Gebühr grundsätzlich 28,80€.
    • Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden.
    • Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
    • Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,-- €. Darüber hinaus ist 1 zusätzliches Lichtbild erforderlich.
    • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

     

    Reisepass
    (Rechtsstand ab 01.11.2007)

    • Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.
    • Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder Reisepass.
    • Bringen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerer Zeit mit. Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und in Frontalansicht zeigen.
    • Nähere Informationen finden sie im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
      Zu den Informationen der Bundesdruckerei
    • Die Abgabe eines Fingerabdruckes ist für die Erteilung eines Reisepasses zwingend erforderlich, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen nicht möglich.
    • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    • Die Gebühr beträgt 59,00 €.
    • Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €.
    • Da der Reisepass zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 4 - 5 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden.
    • Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
    • Expresspass:
      Mit einer Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, bei der Bundesdruckerei einen sogenannten Expresspass gegen Aufpreis zu bestellen.
    • Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt 5 Arbeitstage (von der Antragstellung bis zur Aushändigung).
    • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
    • Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr.
    • Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
      Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. (siehe auch Länderinfos des Auswärtigen Amtes)
      • Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26,00 €
      • Zur Ausstellung ist 1 Lichtbild erforderlich.
      • Die Beantragung und gleichzeitige Aushändigung vorläufiger Reisepässe kann zentral im Bürgerbüro der Gemeinde erfolgen.

     

    Kinderreisepass

    • Der Kinderreisepass wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild -unabhängig vom Alter des Kindes- ausgestellt.
    • Nähere Informationen finden sie im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
    • Zu den Informationen der Bundesdruckerei
    • Grundsätzlich ist ab Vollendung des 10. Lebensjahres (im Einzelfall aber auch bei einer Beantragung und Verlängerung im Alter von 9 Jahren und 6 Monaten) die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der eigenhändigen Unterschrift im Kinderreisepass erforderlich.
    • Die Gebühr beträgt 13,-- €.
    • Der Kinderreisepass kann während seiner 6-jährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.
    • Die Gebühr für die Anbringung eines aktuellen Lichtbildes beträgt 6,-- €.
    • Die Verlängerung ist ebenfalls mit 6,-- € gebührenpflichtig.
    • Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist 1 neues Lichtbild vorzulegen, sofern das im Kinderreisepass angebrachte Lichtbild nicht mehr dem aktuellen Aussehen des Kindes entspricht.
    • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
    • Achtung:
    Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA bitte das Internetangebot des Auswärtigen Amtes beachten

 

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